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   OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00   

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https://dejure.org/2001,5957
OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00 (https://dejure.org/2001,5957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2001 - 1 U 115/00 (https://dejure.org/2001,5957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 1 U 115/00 (https://dejure.org/2001,5957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 433 Abs 1 S 1 BGB, § 433 Abs 2 BGB, § 10 Nr 1 AGBG
    AGB: Wirksamkeit einer an die Bebaubarkeit geknüpften Fälligkeitsregelung des Kaufpreisrestbetrages in einem Grundstückskaufvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrages; Tatsächliche Bebaubarkeit als Fälligkeitsvoraussetzung für den Kaufpreis; Abgrenzung von Beschaffenheitsmerkmalen; Risikotragung beim Wegfall der Geschäftsgrundlage; Gewährleistungsausschluss

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § 6 Abs. 3; ; AGBG § 10 Nr. 1; ; BGB § 273; ; BGB § 320; ; BGB §§ 459 ff.; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung der Vereinbarung in einer notariellen Urkunde, ein Grundstück werde "zum Zwecke der Bebauung" veräußert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Auslegung einer Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83

    Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
    Auf einen notariell beurkundeten Vertrag ist das AGBG anwendbar, wenn er ein Vertragsformular zum Inhalt hat, das der Notar im Auftrag und nach den Vorgaben nur einer Partei entwickelt hat (BGHZ 118, 229, 238; NJW 1985, 2477; NJW 1985, 855, 858).

    Die Frist für die Erbringung einer Leistung ist nicht hinreichend bestimmt, wenn sie von einem Ereignis abhängig ist, das der Kunde des Klausel-Verwenders nicht herbeiführen oder nicht berechnen kann (BGH NJW 1989, 1602, 1603; NJW 1985, 855, 856 m.w.N.).

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGHZ 74, 370, 373 m.w.N.).

    Für eine Berücksichtigung der Geschäftsgrundlage ist bei einem solchen risikobehafteten Geschäft in der Regel kein Raum (BGHZ 74, 370, 374 m.w.N.).

  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
    Das gilt aber nur dann, wenn die Bebaubarkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges (§ 459 BGB) bzw. des Vertragsabschlusses (§ 463 BGB) vorliegt (BGHZ 117, 159, 162, 163).

    Es ist demgemäß ohne Bedeutung, ob die zuständige Behörde eine Baugenehmigung rechtswidrig verweigert oder sachwidrig verzögert (BGHZ 117, 159, 163; NJW 1987, 2513).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
    Auf einen notariell beurkundeten Vertrag ist das AGBG anwendbar, wenn er ein Vertragsformular zum Inhalt hat, das der Notar im Auftrag und nach den Vorgaben nur einer Partei entwickelt hat (BGHZ 118, 229, 238; NJW 1985, 2477; NJW 1985, 855, 858).
  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
    Die Frist für die Erbringung einer Leistung ist nicht hinreichend bestimmt, wenn sie von einem Ereignis abhängig ist, das der Kunde des Klausel-Verwenders nicht herbeiführen oder nicht berechnen kann (BGH NJW 1989, 1602, 1603; NJW 1985, 855, 856 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
    Jedenfalls in dem maßgeblichen Zeitpunkt der Geltendmachung des Kaufpreisrestbetrages von 95 % durch die Beklagten (BGHZ 130, 115) kann eine völlig einseitige Verschiebung des Vertragsgefüges zu Gunsten der Beklagten nicht bejaht werden.
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83

    Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
    Auf einen notariell beurkundeten Vertrag ist das AGBG anwendbar, wenn er ein Vertragsformular zum Inhalt hat, das der Notar im Auftrag und nach den Vorgaben nur einer Partei entwickelt hat (BGHZ 118, 229, 238; NJW 1985, 2477; NJW 1985, 855, 858).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 151/86

    Zusicherung der sofortigen Bebaubarkeit eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
    Es ist demgemäß ohne Bedeutung, ob die zuständige Behörde eine Baugenehmigung rechtswidrig verweigert oder sachwidrig verzögert (BGHZ 117, 159, 163; NJW 1987, 2513).
  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 133/93

    Wandelung des Kaufvertrages über einen Bagger mangels Standfestigkeit - Minderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2001 - 1 U 115/00
    Grundsätzlich ist der jeweils vertraglich vorausgesetzte Verwendungszweck maßgeblich für die Frage, ob der tatsächliche Zustand der Kaufsache von dem Zustand abweicht, den die Vertragsparteien bei Abschluss des Kaufvertrages gemeinsam vorausgesetzt haben und demgemäß ein Fehler der Kaufsache vorliegt (BGH NJW-RR 1995, 364).
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